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Veraltete Messgeräte - Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert!
"Die meisten betagten Heizkessel müssen aufgrund der Energie- einsparverordnung (EnEV) in der nächsten Zeit gegen Niedertemperatur- oder Brennstoffkessel ausgetauscht werden. Dürfen Heizkostenverteiler auf Verdunstungsbasis dann noch verwendet werden?"
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Rund 4,5 Millionen Heizungsanlagen in Deutschland müssen dringend modernisiert werden. Gemessen am heutigen Stand der Technik verbrauchen betagte Heizkessel viel zu viel Energie und belasten hierdurch Umwelt und Klima über Gebühr. Da seit dem 01.11.2001 für Öl- und Gasheizungen nach der Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchVO) niedrigere Grenzwerte für Abgasverluste gelten, müssen veraltete Heizkessel ausgetauscht werden. Das Protokoll Ihres Schornsteinfegers gibt Ihnen Auskunft darüber, ob und wann ein neuer Heizkessel in Ihrem Haus notwendig ist. Zwar scheuen viele Gebäudeeigentümer eine erforderliche Sanierung, weil sie die Investitionskosten fürchten. Die Modernisierung braucht jedoch gerade nicht an den Kosten zu scheitern. Der Fachmann vom Heizungshandwerk kann durch interessante Finanzierungsangebote das benötigte Geld gleich mitliefern, so die Verbraucherzentrale NRW und der nordrhein-westfälische Fachverband Sanitär - Heizung - Klima. Über das Heizungshandwerk bieten die renommierten Kesselhersteller gleich eine unkomplizierte und einfache Finanzierung mit an; denn im Zuge des CO2-Minderungsprogramms bezuschußt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Installation von Niedertemperatur- und Brennwertkesseln. Beispiel: Der Austausch eines veralteten Heizkessels gegen einen modernen Kessel im Niedertemperaturbetrieb kostet bei einem 4-Familienhaus etwa 8250 Euro. Während der Nutzungsgrad des alten Kessels bei lediglich 62 Prozent liegt, beträgt er beim neuen etwa 92 Prozent! Dadurch sinkt z.B. der jährliche Ölverbrauch von bisher 8000 Liter um 2600 auf 6400 Liter. Das entspricht einer Energieeinsparung von 30 Prozent. Bei einem angesetzten Heizölpreis von 38 Cent je Liter ergibt dies bei durchschnittlichem Verbrauch eine Ersparnis von rund 1000 Euro pro Jahr. Die Kosten für die Erneuerung der Heizung kann der Eigentümer im frei-finanzierten Wohnungsbau nach § 559 BGB n.F. (bisher § 3 Abs. 1 MHG) als Kosten der Modernisierung mit einer Mieterhöhung von jährlich 11% der Investitionskosten auf seine Mieter umlegen. Alle Besitzer veralteter Heizkessel kommen über kurz oder lang um eine Sanierung nicht herum: Aufgrund der neuen Energieeinspar-Verordnung (EnEVO) sind die Eigentümer alter Kessel nämlich zum Austausch ihrer Energieverschwender verpflichtet, und zwar im Laufe der nächsten vier Jahre. Mit der Erneuerung der Heizung im Keller alleine ist es jedoch nicht getan. Geprüft werden muß, ob im Zusammenspiel mit einem modernen Heizkessel die vorhandenen Heiz-kostenverteiler noch verwendet werden dürfen, um verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnungen erstellen zu können. Mit dem Einbau eines modernen Heizungskessels ist jeder Gebäude-eigentümer grundsätzlich auch verpflichtet, die vorhandenen alten Verdunstergeräte entweder gegen elektronische Heizkostenverteiler oder aber gegen Wärmezähler austauschen zu lassen. Warum müssen alte Verdunster ausgetauscht werden? Aufgrund ihrer Technik sind Verdunster, die recht hohe Heizkörpertemperaturen zur Erfassung des Verbrauchs voraussetzen, bei modernen Heizungsanlagen mit Vorlauftemperaturen unter 65°C nicht mehr geeignet. Ein Bestandsschutz nach § 12 HeizkVO entfällt daher auch. Dies bedeutet, alte Verdunster müssen durch neue, zeitgemäße Messgeräte ersetzt werden. Die absehbare Folge für den Eigentümer eines Hauses mit alten Verdunstern: Ärger mit den Mietern und unnötige Arbeit! Informierte Mieter fechten laut Haus & Grund immer häufiger die auf der Basis veralteter Messgeräte erstellte Heizkost-enabrechnung gerichtlich an und können hiermit die Heizkostenabrechnung in der Regel um 15 % kürzen ! Sprechen Sie uns in dieser wichtigen Frage rechtzeitig an, wir beraten Sie gerne. |
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